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Aktenzeichen:  1 BvR 452/17 
Entscheidungsdatum:  11.04.2017 
Gericht:  BVerfG Karlsruhe
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  intravenöse Immunglobulintherapie (IVIG-Therapie) 
Indikation  systemischer Lupus erythematodes (SLE) 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Die Beschwerdeführerin hat laut BVerfG nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass einer möglichen Lebensgefahr nicht hinreichend sicher begegnet werden könnte. LG und BSG haben hingegen deutlich gemacht, dass ein Notfallmedikament für den Eintritt von Zungenschwellungen zur Verfügung steht.
Verfahrensgang:   

 

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