| Aktenzeichen: | L 5 KR 177/10 |
| Entscheidungsdatum: | 10.03.2011 |
| Gericht: | LSG Nordrhein-Westfalen |
| Ergebnis: | positiv |
| Ergebnis-Typ: | > BVerfG |
| Therapie: | LeukoNorm |
| Indikation | Schwangerschaft - hohes Abortrisiko |
| Schweregrad: |
hinreichend Es besteht Lebensgefahr für das Ungeborene. Aufgrund der wechselseitigen Abhängigkeit von Mutter und Kind ist diese Gefahr einer lebensbedrohlichen Situation der Mutter gleich zu werten. |
| Alternativen: | nicht verfügbar |
| Eignung: |
ja Im Rahmen der gebotenen Chancen-Risikobewertung ist zu berücksichtigen, dass die Medikation auch bei vorherigen Schwangerschaften der Klägerin angewendet worden ist, ohne das es zu Schädigungen gekommen ist. |
| Verfahrensgang: |