| Aktenzeichen: | L 6 KR 80/14 ZVW |
| Entscheidungsdatum: | 11.05.2017 |
| Gericht: | LSG Mecklenburg-Vorpommern |
| Ergebnis: | negativ |
| Therapie: | Kuba-Therapie |
| Indikation | Retinitis Pigmentosa |
| Schweregrad: |
hinreichend Nach BSG-Rechtsprechung entspricht die drohende Erblindung einer Krankheit, die wertungsmäßig mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit vergleichbar ist. Dies entspricht inzwischen allerdings nicht mehr der Rechtsprechung des BVerfG! |
| Alternativen: | nicht verfügbar |
| Eignung: |
nein Zwar lägen nach bindenden Vorgaben des BSG abstrakt ausreichende auf Indizien gestützte Hinweise vor; im Einzelfall fehle es aber jedenfalls an der Überprüfbarkeit der Methode durch fehlende, aber von der Fachwelt geforderten Publikationen. |
| Bemerkung: | Das Verfahren läuft seit der Entscheidung des SG Neubrandenburg am 24. März 2006. Die Entscheidungen des LSG wurden vom BSG zweimal aufgehoben. Diese letzte Entscheidung ist nun soweit ersichtlich rechtskräftig. |
| Verfahrensgang: |