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Aktenzeichen:  S 15 KR 1793/15 
Entscheidungsdatum:  29.06.2017 
Gericht:  SG München
Ergebnis:  positiv 
Therapie:  Zuledronsäure-Infusionen 
Indikation  hormonrezeptorpositivess Mammakarzinom in der Postmenopause 
Schweregrad:  hinreichend
Alternativen:  nicht verfügbar

Es wird von keinem der Beteiligten bestritten, dass eine Standardtherapie (Bestrahlung, Hormontherapie etc.) vorliegt. Klägerin und Gericht kommen jedoch zu dem Schluss, dass die Standardtherapie keine Alternative sei, weil durch die zusätzliche Behandlung mit Zoledronsäure-Infusionen das Risiko eines Rezidivs um rund 20% im Vergleich zur Standardtherapie gesenkt werden könne.
Eignung:  ja

Es liegen zwar keine Phase-III-Studien vor, dafür aber eine anhand mehrerer Indikatoren feststellbare weitgehende Anerkennung in Forschung und ärztlicher Praxis.
Bemerkung:  Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt in seiner Entscheidung vom 11.4.2017 (1 BvR 452/17) keine generelle Aussage dazu getroffen, ob die Verminderung des Sterblichkeitsrisikos ausreicht, den Nikolaus-Anspruch zu begründen. Es hatte vielmehr eine substantiierte Begründung dafür gefordert, warum mittels der Standardtherapie einer möglichen Lebensgefahr nicht hinreichend sicher begegnet werden könne. Offen bleibt damit das Maß der hinreichenden Verhinderungsmöglichkeit, gleichzeitig aber auch die Frage, ob die Verfügbarkeit einer mit gewisser Wahrscheinlichkeit "besseren" Therapie auf dieses Maß Einfluss hat. 
Verfahrensgang: 
     

     

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