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Aktenzeichen:  L 8 KR 182/17 
Entscheidungsdatum:  01.02.2019 
Gericht:  LSG Hessen
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  visuelle Restitutionstherapie zur Behandlung ausgeprägter Gesichtsfeldeinschränkungen 
Indikation  Gesichtsfeldeinschränkung nach einer Sinusvenenthrombose mit Stauungsblutung im Gehirn und anschließend durchgeführter Hemikraniektomie 
Schweregrad:  nicht hinreichend
Verfahrensgang: 
     

     

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