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Aktenzeichen:  S 34 KR 769/15 
Entscheidungsdatum:  26.01.2017 
Gericht:  SG Frankfurt am Main
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  visuelle Restitutionstherapie 
Indikation  Gesichtsfeldeinschränkung nach einer Sinusvenenthrombose mit Stauungsblutung im Gehirn und anschließend durchgeführter Hemikraniektomie 
Schweregrad:  nicht hinreichend
Verfahrensgang: 
     

     

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