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Aktenzeichen:  L 3 KA 110/16 
Entscheidungsdatum:  28.08.2019 
Gericht:  LSG Niedersachsen-Bremen
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  IVIG-Therapie (intravenöse Immunglobuline - Octagam) 
Indikation  Multiple Sklerose 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Der Senat geht unter Berufung auf BSG-Rechtsprechung davon aus, dass MS als schwere aber nicht unmittelbar lebensbedrohliche Krankheit ist und insofern ein Anspruch auf Grundlage des Nikolaus-Beschlusses nicht in Betracht komme. Ein Anspruch aus § 2 ABs. 1a SGB V bestehe ebenfalls nicht, da die Vorschrift nicht rückwirkend angewendet werden könne.
Verfahrensgang: 
     

     

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