| Aktenzeichen: | L 3 KA 110/16 |
| Entscheidungsdatum: | 28.08.2019 |
| Gericht: | LSG Niedersachsen-Bremen |
| Ergebnis: | negativ |
| Therapie: | IVIG-Therapie (intravenöse Immunglobuline - Octagam) |
| Indikation | Multiple Sklerose |
| Schweregrad: |
nicht hinreichend Der Senat geht unter Berufung auf BSG-Rechtsprechung davon aus, dass MS als schwere aber nicht unmittelbar lebensbedrohliche Krankheit ist und insofern ein Anspruch auf Grundlage des Nikolaus-Beschlusses nicht in Betracht komme. Ein Anspruch aus § 2 ABs. 1a SGB V bestehe ebenfalls nicht, da die Vorschrift nicht rückwirkend angewendet werden könne. |
| Verfahrensgang: |