NACH OBEN

Detailansicht

Aktenzeichen:  L 11 KR 2478/19 
Entscheidungsdatum:  18.02.2020 
Gericht:  LSG Baden-Württemberg
Ergebnis:  positiv 
Ergebnis-Typ:  > BVerfG 
Therapie:  transkorneale Elektrostimulationstherapie (TES) mit dem OkuStim® -System 
Indikation  Retinitis pigmentosa 
Schweregrad:  hinreichend

Die wertungsmäßige Vergleichbarkeit mit einer lebensbedrohlichen Krankheit i.S.d. § 2 Abs. 1a SGB V wird hier aufgrund drohender Erblindung bejaht. Auch eine Notstandssituation liegt vor, da die Klägerin so eingeschränkt sehen kann, dass sie nach dem Gesetz als blind gilt.
Alternativen:  nicht verfügbar

Laut MDK-Gutachten steht keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung.
Eignung:  ja

Eine "Verhütung der Verschlimmerung" durch die Herauszögerung der vollständigen Erblindung sei hier zu bejahen, für die Eignung der Therapie lieferte eine Pilotstudie die ausreichende Hinweise.
Verfahrensgang:   

 

Suche eingrenzen/verändern