NACH OBEN

Detailansicht

Aktenzeichen:  B 1 KR 22/18 R 
Entscheidungsdatum:  19.03.2020 
Gericht:  BSG Kassel
Ergebnis:  sonstig 
Ergebnis-Typ:  > BVerfG 
Therapie:  Off-Label-Use von Rituximab 
Indikation  blasenbildende Autoimmunerkrankung in Form eines Schleimhautpemphigoids 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Die wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu einer regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit beziehe sich allein auf Schwere und Ausmaß der Beeinträchtigung, die der Erkrankung folgt. Die Anforderungen an Zeitdruck und akuten Behandlungsbedarf werden durch die Ausweitung auf "wertungsmäßig vergleichbare" Krankheiten nicht abgesenkt.
Verfahrensgang:   

 

Suche eingrenzen/verändern