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Aktenzeichen:  L 4 KR 983/19 
Entscheidungsdatum:  25.03.2022 
Gericht:  LSG Baden-Württemberg
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Applikation von Immunglobulinen (hier: IVIG)  
Indikation  Einschlusskörpermyositis 
Schweregrad:  nicht hinreichend

laut mehrerer Gutachten und unter Verweis auf die Myositis-Leitlinie von 2012 sei die Erkrankung nicht lebensbedrohlich
Verfahrensgang: 
     

     

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