| Aktenzeichen: | L 1 KR 166/22 |
| Entscheidungsdatum: | 21.03.2024 |
| Gericht: | LSG Hessen |
| Ergebnis: | positiv |
| Therapie: | PS-MA-PET-CT-Untersuchung |
| Indikation | Prostatakarzinom bei radikaler Prostatektomie |
| Schweregrad: |
hinreichend Zum Zeitpunkt der Durchführung der PSMA-PET-CT Untersuchung bestand bei dem Kläger die sehr hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von Metastasen bzw. eines außerhalb des OP-Gebiets zurückgebliebenen Residualtumors. Damit war eine schwerwiegende, lebensbedrohliche Erkrankung wahrscheinlich, die den erforderlichen Zeitdruck begründet. |
| Alternativen: |
nicht verfügbar Untersuchung für weiteres Vorgehen unbedingt erforderlich. |
| Eignung: |
ja Nur durch die PS-MA-Anreicherung konnte festgestellt werden, dass bereits eine lokale Ausbreitung in einen Beckenlymphknoten stattgefunden hatte. Dadurch konnte der richtige Bestrahlungsort gefunden werden. |
| Bemerkung: | Vorgehend SG Darmstadt, 15. Juni 2022, S 13 KR 315/21. |
| Verfahrensgang: |