Aktenzeichen: | L 14 KR 11/25 B ER |
Entscheidungsdatum: | 19.02.2025 |
Gericht: | LSG Berlin-Brandenburg |
einstw. Rechtsschutz: | ER |
Ergebnis: | negativ |
Therapie: | Arzneimittel „Ozempic“ oder „Wegovy“ |
Indikation | Ventilatorische Insuffizienz auf dem Boden einer Querschnittslähmung und einer zentralen Schlafapnoe bei Arnold-Chiari- Malformation mit Spina bifida; bauchbetonte Adipositas |
Schweregrad: |
nicht hinreichend Es genügt nicht, dass eine zukünftige maschinelle Beatmung als "wahrscheinlich kompliziert" eingeschätzt wird. Die drohende Gefahr, dass der Antragsteller zukünftig über ein Tracheostoma (invasiv) beatmet werden muss, steht nach Überzeugung des Senats einer lebensbedrohlichen und regelmäßig tödlichen Erkrankung wertungsmäßig nicht gleich. |
Bemerkung: | Vorgehend SG Neuruppin, Beschluss vom 13.12.2024 - S 32 KR 191/24 ER. |
Verfahrensgang: |