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Aktenzeichen:  L 4 KR 20/25 B ER 
Entscheidungsdatum:  19.03.2025 
Gericht:  LSG Niedersachsen-Bremen
einstw. Rechtsschutz:  ER 
Ergebnis:  positiv 
Therapie:  Therapieversuch mit einer IgG-Substitution von 6 Zyklen 
Indikation  Zustand nach Nierentransplantation, Chronic Fatique Syndrom (CFS), schwere Gangstörung mit Rollstuhlabhängigkeitsphasen 
Schweregrad:  hinreichend
Alternativen:  nicht verfügbar
Eignung:  ja

Die erforderliche sog. Mindest-Evidenz ist gegeben. Bei regelmäßiger Durchführung der Infusion zeigten sich signifikante Verbesserungen der Symptomatik bis hin zu annähernder Symptomfreiheit an manchen Tagen. Die Infusionen hätten nicht nur die physische und mentale Gesundheit des Patienten verbessert, es habe auch eine Reduzierung der Lichtempfindlichkeit und ein gesteigertes Gehvermögen verzeichnet werden können, Spaziergänge und kurze Wanderungen seien wieder möglich, ebenso leichte sportliche Aktivitäten. Infolgedessen ist zum einen die vom Senat in seinem Beschluss vom 14.2.2024 bejahte Mindestevidenz (siehe die Nachweise zu den Anforderungen an die Mindestevidenz im vorangegangenen Beschluss des Senats vom 14.2.2024, S. 12, 13) nicht erschüttert oder auch nur in Zweifel gezogen, sondern tendenziell bestätigt worden.
Bemerkung:  Vorgehend SG Hannover, Beschluss vom 03.01.2025 – S 2 KR 923/24 (nicht rechtskräftig). Inhaltlich: Zu § 2 Abs. 1a SGB V schließt der erkennende Senat – im vorliegenden Verfahren auf fortgesetzte Versorgung mit einer hochdosierten Immunglobulin-Therapie – inhaltlich an seinen vorausgegangenen Beschluss vom 14.2.2024 (L 4 KR 507/23 B ER) an. Zum Umfang: Bezüglich der Anzahl der zuzusprechenden Zyklen des Therapieversuchs orientiert sich der Senat am bisherigen Geschehensablauf. Die bisherigen 6 Zyklen waren positiv bewertet, sodass diese erneut zugesprochen wurden.  
Verfahrensgang: 
     

     

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