| Aktenzeichen: | S 8 KR 100/23 |
| Entscheidungsdatum: | 11.08.2025 |
| Gericht: | SG Darmstadt |
| Ergebnis: | positiv |
| Therapie: | Optune Tumortherapiefelder-Therapie |
| Indikation | Glioblastom |
| Schweregrad: | hinreichend |
| Alternativen: |
nicht verfügbar Nach Überzeugung des Gerichts steht auch keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung. „Vor diesem rechtlichen Hintergrund sieht sich das Gericht zur Auslegung des entsprechenden Tatbestandsmerkmal berechtigt, dass es sich bei der anerkannten, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung um eine gleichwirksame Leistung zur alternativen Behandlung handeln muss. Eine dem medizinischen Standard entsprechende Leistung liegt damit nicht vor, sofern diese – bezogen auf das konkrete Behandlungsziel – nicht die gleiche Leistung erbringen vermag, wie die durch wissenschaftliche Studien festgestellte Leistung der begehrten alternativen Leistung.“ Rn 31 |
| Eignung: |
ja Vorliegend sind hinsichtlich der Wirkungsweisen der TT-Fields-Optune-Therapie mehrere Studien veröffentlicht worden, sodass die entsprechenden Erkenntnisse wissenschaftlicher Natur sind und damit objektivierbar sind. Rn. 39 |
| Verfahrensgang: |