| Bemerkung: |
Sperrwirkung durch negatives Zulassungsverfahren ("Unter Berücksichtigung der vorangestellt dargelegten Rspr. des BSG und der derzeitigen Studienlage ist daher derzeit nicht zu erkennen, dass für das Arzneimittel Avastin® im Nachgang zu der negativen arzneimittelrechtlichen Bewertung im Jahr 2014 zwischenzeitlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen wurden, die eine Zulassung von Avastin® zur Behandlung eines erstdiagnostizierten oder auch nur eines rezidivierten Glioblastoms erwarten lassen") BeckRS Rn 29 ff. |