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Aktenzeichen:  L 16 KR 858/25 B ER 
Entscheidungsdatum:  24.01.2026 
Gericht:  LSG Nordrhein-Westfalen
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  Avastin®  
Indikation  Glioblastoms (WHO Grad IV) 
Schweregrad:  hinreichend
Bemerkung:  Sperrwirkung durch negatives Zulassungsverfahren ("Unter Berücksichtigung der vorangestellt dargelegten Rspr. des BSG und der derzeitigen Studienlage ist daher derzeit nicht zu erkennen, dass für das Arzneimittel Avastin® im Nachgang zu der negativen arzneimittelrechtlichen Bewertung im Jahr 2014 zwischenzeitlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen wurden, die eine Zulassung von Avastin® zur Behandlung eines erstdiagnostizierten oder auch nur eines rezidivierten Glioblastoms erwarten lassen") BeckRS Rn 29 ff. 
Verfahrensgang: 
     

     

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