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Aktenzeichen:  L 5 KR 392/09 
Entscheidungsdatum:  22.03.2011 
Gericht:  LSG Bayern
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  LeukoNorm 
Indikation  Spontanschwangerschaft - Gefahr eines immunologisch bedingten Aborts 
Schweregrad:  nicht hinreichend

Nach Auffassung des Gerichts drohte kein akuter Abort. Daher konnte die Frage, ob die verfassungskonforme Auslegung auch zum Schutze des ungeborenen Lebens geboten sei, dahinstehen.
Verfahrensgang:   

 

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