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Aktenzeichen:  S 12 KR 34/10 ER 
Entscheidungsdatum:  01.11.2010 
Gericht:  SG Kassel
einstw. Rechtsschutz:  ER 
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  prophylaktische Amputation der Brust beidseits mit Wiederaufbau 
Indikation  massive zystische Veränderungen beider Brüste, dadurch seit sieben Jahren verstärkte und dauerhafte Schmerzen. Außerdem starke seelische Beeinträchtigen in Zusammenhang mit Vorerkrankungen in der Familie 
Alternativen:  verfügbar

psychiatrische Behandlung
Bemerkung:  Das Urteil lässt offen, ob im Hinblick auf den Brustkrebs bereits eine Erkrankung im Sinne § 27 SGB V vorliegt, die Behandlungsbedürftigkeit wird jedenfalls angezweifelt. 
Verfahrensgang: 
     

     

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