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Aktenzeichen:  S 8 7849/09 ER 
Entscheidungsdatum:  05.02.2010 
Gericht:  SG Stuttgart
einstw. Rechtsschutz:  ER 
Ergebnis:  positiv 
Therapie:  Ambulante Hyperthermietherapie 
Indikation  Knochen- und Lebermetastasen eines Mammakarzinoms 
Schweregrad:  hinreichend

(2) die bloße generelle Möglichkeit einer Strahlen- oder Chemotherapie führt nicht zu einem Ausschluss, wenn diese im konkreten Fall nicht helfen
Eignung:  ja
Bemerkung:  Ergebnis des GBA, dass medizinische Notwendigkeit, diagnostischer oder therapeutischer Nutzen sowie Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend gesichert sind, steht Eigung der Therapie und ihrer Erfolgsaussicht nicht entgegen; zwar geht BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az. B 1 KR 24/06 R in diese Richtung, da BVerfG, Beschluss vom 29.11.2007 , Az. 1 BvR 2496/07 diese Frage aber ausdrücklich offengelassen hat, kann nicht von einer gefestigten Rspr. ausgegangen werden; außerdem sind die Voraussetzungen für eine diesbezügliche positive Feststellung des GBA viel enger als die Anforderungen des BVerfG im Nikolaus-Beschluss und widersprechen diesem daher 
Verfahrensgang: 
     

     

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