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Aktenzeichen:  S 35 KR 118/10 
Entscheidungsdatum:  17.01.2013 
Gericht:  SG Hamburg
Ergebnis:  positiv 
Therapie:  allogene Stammzelltransplantation 
Indikation  Myelodysplastisches Syndrom (Reifungsstörung der Blutzellenreihen im Knochenmark) 
Schweregrad:  hinreichend

Die Lebenserwartung der Patientin lag bei unter einem Jahr.
Alternativen:  nicht verfügbar
Eignung:  ja

voraussichtlicher Heilungserfolg zu 50%
Bemerkung:  Das Gericht sieht den Leistungsanspruch der Versicherten gegen die GKV bereits aus § 2 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 137 c SGB V im stationären Bereich bereits für begründet an und sieht in der allogenen Stammzelltransplantation keine neue Behandlungs- und Untersuchungsmethode. 
Verfahrensgang: 
     

     

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