| Aktenzeichen: | S 38 KA 188/13 | 
| Entscheidungsdatum: | 12.02.2014 | 
| Gericht: | SG München | 
| Ergebnis: | positiv | 
| Ergebnis-Typ: | > BVerfG | 
| Therapie: | Dronabinol zur Symptomkomtrolle: Appetitlosigkeit, Antimese Gewichtsverlust | 
| Indikation | Ovarialkarzinom | 
| Schweregrad: | 
		hinreichend		 Keine Krebserkrankung im Anfangsstadium - Notstandsähnliche Situation angesichts fortschreitender Metastasierung im Bauchraum.  | 
  
| Alternativen: | 
		nicht verfügbar		 Hochdosierte B-Vitamine, Pepsinwein, Ambra D 6 oder Bitterstern waren im konkreten Fall nicht anwendbar, da die Verdauungsfunktion durch ausgedehnte abdominelle Metastasierung.  | 
  
| Eignung: | 
		ja		 Wird auch im stationären Bereich angewendet.  | 
  
| Bemerkung: | Dass mit Dronabinol nicht die Haupterkrankung, sondern lediglich Begleitsymptome behandelt wurden ist nach Auffassung der Kammer unschädlich (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.09.2010, Az. L 6 KR 286/09). Zunächst sei es bei einem derart komplexen und schweren Krankheitsbild sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, zu differenzieren und abzuschichten, welche Therapie/Verordnung der Behandlung der Grunderkrankung welche der Behandlung von Begleitsymptomen diene. Erforderlich sei mit Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.02.2007, Az 1 BvR 3101/06 aber ein mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Therapiegrund/Verordnungsgrund und der Haupterkrankung sowie, dass der Therapiegrund/Verordnungsgrund einen bedeutenden Faktor im Gesamtrisikoprofil darstelle. | 
| Verfahrensgang: |