NACH OBEN

Detailansicht

Aktenzeichen:  1 BvR 2045/12 
Entscheidungsdatum:  26.02.2013 
Gericht:  BVerfG 
Ergebnis:  sonstig 
Therapie:  Immuntherapie (mit Hyperthermie, onkolytischen Viren und dendritischen Zellen) 
Indikation  metastasierendes Ovarialkarzinom 
Schweregrad:  hinreichend
Bemerkung:  Das BVerfG verweist die Sache an das LSG (s.u.) zurück, da das LSG der Ansicht war, es könne offen lassen, ob eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung bestehe, mithin die Immuntherapie eine geeignete Alternative zur Standardtherapie darstellt. Dies könne zwar nur dann der Fall sein, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung (mithin kurative Wirkung) vorliegt. Dazu habe das LSG aber keine widerspruchsfreien Feststellungen getroffen. 
Verfahrensgang:   

 

Suche eingrenzen/verändern