| Aktenzeichen: | L 24 KA 134/11 |
| Entscheidungsdatum: | 25.09.2015 |
| Gericht: | LSG Berlin-Brandenburg |
| Ergebnis: | positiv |
| Therapie: | Marinol (Arzneimittel, Wirkstoff: THC) |
| Indikation | Tumorkachexie nach verhornendem Plattenepithel-Carzinom des Zungenrandes (kurz: Zungenrandkarzinom) |
| Schweregrad: |
hinreichend Der Senat lässt es dahinstehen, ob die Krebserkrankung ein Jahr nach der Bestrahlungstherapie ohne Feststellung eines Rezidivs eine lebensgefährliche Erkrankung darstellt. Jedenfalls sei die Tumorkachexie eine solche. |
| Alternativen: |
nicht verfügbar Die (stationäre) parenterale Ernährung war dem Patienten nicht zumutbar, weil er davon ausgehen musste, nur noch wenige Monate Lebenszeit vor sich zu haben. |
| Eignung: |
ja vier positive Berichte über Studien der Phase I und II |
| Bemerkung: | Ein Off-Label-Use kam wegen Fehlens jeglicher Zulassung in Deutschland oder mit Wirkung für Deutschland nicht in Betracht. |
| Verfahrensgang: |