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Aktenzeichen:  L 11 KR 1180/15 
Entscheidungsdatum:  15.11.2016 
Gericht:  LSG Baden-Württemberg
Ergebnis:  negativ 
Therapie:  allogene Stammzellentransplantation 
Indikation  B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom 
Schweregrad:  hinreichend
Alternativen:  nicht verfügbar

Es standen neben der Stammzellentransplantation ausschließlich palliative Behandlungsoptionen zur Verfügung.
Eignung:  nein

Nach Ansicht des Senats hätte die noch rein experimentelle Behandlung nur innerhalb einer gleichzeitig durchgeführten klinischen Studie erfolgen dürfen.
Verfahrensgang: 
     

     

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