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Aktenzeichen:  L 5 P 556/21 B ER 
Entscheidungsdatum:  04.08.2021 
Gericht:  LSG Nordrhein-Westfalen
einstw. Rechtsschutz:  ER 
Ergebnis:  positiv 
Therapie:  Arzneimittel Bevacizumab (Avastin) 
Indikation  rezidivierendes Glioblastom  
Schweregrad:  hinreichend

notstandsähnliche Situation wegen bösartigem Hirntumor, der innerhalb kürzester Zeit massiv wachsen und zu vielfältigen neurologischen und kognitiven Defiziten führen kann
Alternativen:  nicht verfügbar

keine zugelassenen systemischen Therapieoptionen mehr verfügbar
Eignung:  ja

trotz Ablehnung im Zulassungsverfahren besteht im konkreten Fall eine nicht ganz fernliegende Aussicht auf Besserung
Letzte Instanz:  17.06.2021 - SG Köln S 12 KR 1005/21 ER 

 

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